1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen der Austria Print gelten
für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der AUSTRIA PRINT abgeändert oder ausgeschlossen wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann wirksam wenn AUSTRIA PRINT sie schriftlich ausdrücklich anerkannt hat. Alle Änderungen die von diesen allgemeinen Geschäftsverbindungen abweichen oder diese ergänzen bedürfen der Schriftform. Einzelne Bestimmungen die in diesen AGBs unwirksam sind berühren die Verbindlichkeiten der anderen Bestimmungen nicht.
2. Auftragserteilung
Sobald der Kunde unsere Auftragsbestätigung als “bestätigt” retourniert, gilt die Bestellung als verbindlich. Dies kann über den Postweg, Emailverkehr oder über Fax geschehen, wobei in beiden Fällen die Auftragsbestätigung die Unterschrift und Stempel des Kunden tragen muss. Bestätigungen per Email bedürfen keiner Unterschrift, es genügt die Erkennbarkeit der unternehmerischen oder beruflichen Absicht. Durch die Bestätigung der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde auch unsere “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” an.
3. Auftragsbestätigung
Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote frei bleibend. Aus der Ablehnung von Aufträgen kann der Auftraggeber keinerlei Rechte herleiten. Mündliche Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch AUSTRIA PRINT wirksam. Irrtümer bleiben vorbehalten. Mustersendungen, wenn nicht anders vereinbart, erfolgen auf Kosten des Kunden.
4. Rücktritt
Der Kunde kann innerhalb von 24 Stunden vom Auftrag zurücktreten sofern AUSTRIA PRINT noch keine auftragsbezogenen Bestellungen vorgenommen hat. Im Falle, dass AUSTRIA PRINT auftragsbezogenen Bestellungen bereits vorgenommen hat werden 80% des Auftragswertes fällig. Produkte bzw. Textilien die veredelt wurden können in keinem Falle umgetauscht oder zurückgenommen werden.
5. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
AUSTRIA PRINT wird immer bemüht sein, die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit einzuhalten. Falls AUSTRIA PRINT die vereinbarte Lieferfrist unverschuldet nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Zuvor ist er nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz für Nichterfüllung zu verlangen. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens AUSTRIA PRINT setzt weiters die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus (Anzahlung, Datentransfer). Von AUSTRIA PRINT nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen bei AUSTRIA PRINT als auch des Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Dazu zählen Fälle höherer Gewalt, wie Kriegszustände, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Naturkatastrophen und sonstiges. Teillieferungen sind in diesen Fällen in zumutbarem Umfang zulässig. Jede Teillieferung ist im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Für durch Verschulden des Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat AUSTRIA PRINT keinesfalls einzustehen. AUSTRIA PRINT haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von AUSTRIA PRINT zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung beruht. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AUSTRIA PRINT berechtigt, den ihr soweit entstehender Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Reklamationen
Der Käufer hat die Ware nach Erhalt sofort zu prüfen und bis spätestens 5 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Individuell für Kunden zugeschnittene, veredelte oder angefertigte Ware kann nur dann reklamiert werden, wenn gravierende Abweichungen bestehen, betreffend in der Auftragsbestätigung beschriebener Ware, oder soweit vorhanden, dem unterschriebenen Muster bzw. Entwurf der bestellten Ware. Wandlung und Minderung so wie Schadensersatzforderungen bei individuell angefertigter Ware sind ausgeschlossen. Für Ware die nicht individuell angefertigt wurde gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln ersetzt AUSTRIA PRINT kostenfrei diejenigen der gelieferten Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung als nicht handelsübliche Qualität befunden wurden, und zwar in Höhe des Auftragswertes der als mangelhaft gerügten Waren. Die Mängel teilweise gelieferter Waren berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für den Fall der gänzlichen oder teilweise mangelhaften Lieferung steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von AUSTRIA PRINT auch für den Fall des Rücktritts oder der Minderung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, AUSTRIA PRINT oder dem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder der Mangelfolgeschaden begründet sich auf einer zugesicherten Eigenschaft. Bei farbigen Drucken oder Stickereien können geringfügige Abweichungen vom original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Besonders beim Einsatz von Stick und Andruckplatten kann sich bei der Veredelung von Textilien ein Abdruck auf dem Textil abzeichnen. Dies ist produktionsbedingt und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Diese Abdrücke verschwinden nach dem ersten Waschgang. Auch Verunreinigungen auf Textilien, die sich durch einen Waschgang beseitigen lassen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet AUSTRIA PRINT nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferanten. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinnen des Gesetzes ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von AUSTRIA PRINT gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Die AUSTRIA PRINT haftet keinesfalls für beigestellte Textilien. Für die teilweise od. gänzliche Zerstörung bzw. der beigestellten Artikeln im Zuge der Produktion od. Transportes entsteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz.
7. Stückzahlen
Abweichungen der bestellten Stückzahlen von 5% sind branchenüblich und vom Kunden zu akzeptieren. Verrechnet wird in jedem Fall nur die tatsächliche gelieferte Menge.
8. Korrektur und Druckerlaubnis
Nach Vereinbarung kann bei Aufträgen vor der Produktion von AUSTRIA PRINT ein Muster oder Korrekturabzug zugesandt werden. Dieser wird vom Besteller auf etwaige Fehler, sowie auf Richtigkeit der Farben und Größen überprüft und als druckreif zurückgegeben. Erst nach schriftlicher Freigabe des Musters/Korrekturabzuges geht der Auftrag in Produktion. AUSTRIA PRINT haftet nicht für vom Besteller übersehene und druckreif erklärte Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Bestellers. Grafikkosten werden auch dann verrechnet, wenn der Auftrag nicht in Produktion geht. Mit Übersenden der Druckerlaubnis übernimmt der Besteller die volle Haftung für Text-, Stand, und Farbfehler, die bereits auf Grund der genehmigten Vorlage ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß der üblichen Toleranz im Siebdruck und Bestickung werden vom Besteller akzeptiert.
9. Lieferung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten
zu sorgen. Sofern der Kunde es wünscht werden die Lieferungen durch AUSTRIA PRINT durch eine Transportversicherung abgedeckt. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Kunde.
10. Warenzeichen und Schutzrechte
AUSTRIA PRINT kann für Kosten, Verluste oder sonstige Schäden, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder sonstigen Angaben des Kunden, nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt sowohl im Verhältnis zum Kunden als auch Dritten gegenüber. Der Kunde ist für die Wahrung der hier bezeichneten Schutzrechte verantwortlich und stellt AUSTRIA PRINT insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
11. Preise, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend bis zwischen den Parteien ein Auftrag zustande gekommen ist. Die im Angebot von AUSTRIA PRINT genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein, diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahlung beträgt 40 % der Brutto-Auftragssumme. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, außer es besteht eine andere Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der restliche Kaufpreis bei Übergabe der Lieferung zu zahlen. Tritt Verzug ein werden 2% Zinsen der Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer pro Monat verrechnet, zuzüglich Mahnspesen und Rechtsaufwand.
12. Eigentumsvorbehalt
AUSTRIA PRINT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Im kaufmännischen Verkehr behält sich AUSTRIA PRINT das Eigentum ferner auch bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von AUSTRIA PRINT. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Waren nur im ordentlichen Geschäftsgang mit folgender Maßgabe und unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf nach folgender Maßgabe an AUSTRIA PRINT übergehen:
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht AUSTRIA PRINT gehörenden Waren durch den Kunden steht AUSTRIA PRINT das Miteigentum an der Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung, Verwendung und Vermischung entstehende Sache gilt ansonsten das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer tritt AUSTRIA PRINT bereits jetzt
alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung, sei es ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware, gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von AUSTRIA PRINT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hierfür unberührt. AUSTRIA PRINT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. AUSTRIA PRINT kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die der AUSTRIA PRINT nicht gehören, weiter veräußert, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen AUSTRIA PRINT und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. AUSTRIA PRINT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit frei zu geben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um 20% übersteigt, wobei die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten AUSTRIA PRINT obliegt. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, hat der Besteller AUSTRIA PRINT schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstige Eingriffe Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AUSTRIA PRINT den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den AUSTRIA PRINT entstandenen Ausfall.
13. Datenübermittlung
Der Auftraggeber muß die Daten per Email (Anhang) in Adobe Illustrator-, Corel X3-, Corel 12- oder eps.-Format übermitteln. Diese müssen so vektorisiert sein, daß diese für die Veredelung verwendet werden können. AUSTRIA PRINT behält sich das Recht vor, nicht verwendbare Grafiken selbst zu vektorisieren und graphisch so zu bearbeiten, daß diese für die Veredelung brauchbar sind. Einen dadurch entstandenen etwaigen Qualitätsverlust kann der Auftraggeber nicht beanstanden. Bei Schriften ist die Schriftart(en) mitzusenden. Die Kosten für die graphische Bearbeitung betragen € 29,– pro angefangenen 15 min. Er haftet auch für den Inhalt und verpflichtet sich keine sittenwidrigen und ungesetzlichen Abbildungen bzw. Texte in Auftrag zu geben. AUSTRIA PRINT ist nicht verpflichtet die Motive und Vorlagen nach der Produktion zu speichern.
14. Rechtsgültigkeit
Auch für den Fall, dass in einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages Rechtsungültigkeit festgestellt wird, bleiben alle anderen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Baden bei Wien und unterliegt österreichischem Recht.